Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Die Umschrei­bung des Füh­rer­scheins ist ein wich­ti­ger Schritt für alle, die aus dem Aus­land nach Deutsch­land zie­hen oder einen aus­län­di­schen Füh­rer­schein hier nut­zen möch­ten. In die­sem Arti­kel möch­ten wir aus­führ­lich auf die Umschrei­bung des Füh­rer­scheins ein­ge­hen, war­um sie not­wen­dig ist und wie der gesam­te Pro­zess abläuft. Wer in Deutsch­land Auto fah­ren möch­te, muss eini­ge büro­kra­ti­sche Hür­den über­win­den, ins­be­son­de­re wenn es um die Umschrei­bung des Füh­rer­scheins geht.

 

Was ist die Umschreibung des Führerscheins?

Die Umschrei­bung des Füh­rer­scheins ist der Pro­zess, bei dem ein aus­län­di­scher Füh­rer­schein in einen deut­schen Füh­rer­schein umge­wan­delt wird. Wenn Sie mit einem Füh­rer­schein aus einem Nicht-EU-Staat oder einem EU-Land nach Deutsch­land zie­hen, müs­sen Sie die­sen unter bestimm­ten Umstän­den in einen deut­schen Füh­rer­schein umschrei­ben las­sen. Der Pro­zess stellt sicher, dass alle Fah­rer die Anfor­de­run­gen an Fahr­si­cher­heit und Ver­kehrs­kom­pe­tenz erfül­len, die in Deutsch­land not­wen­dig sind.

Warum ist eine Umschreibung des Führerscheins wichtig?

Die Umschrei­bung des Füh­rer­scheins ist wich­tig, da in Deutsch­land für das Fah­ren im Stra­ßen­ver­kehr nur deut­sche Füh­rer­schei­ne gül­tig sind. Per­so­nen, die mit einem aus­län­di­schen Füh­rer­schein im Land leben, müs­sen sicher­stel­len, dass ihr Füh­rer­schein aner­kannt wird. Auch wenn der Füh­rer­schein aus einem EU-Land kommt, kann in bestimm­ten Fäl­len eine Umschrei­bung des Füh­rer­scheins erfor­der­lich sein, ins­be­son­de­re wenn der Füh­rer­schein schon älte­ren Datums ist oder der Inha­ber bestimm­te Vor­schrif­ten nicht erfüllt.

Eine Umschrei­bung des Füh­rer­scheins sorgt dafür, dass der Füh­rer­schein in Über­ein­stim­mung mit den deut­schen Stan­dards und Anfor­de­run­gen steht. Das bedeu­tet, dass im Fal­le von Unfäl­len oder ande­ren recht­li­chen Pro­ble­men der Füh­rer­schein recht­lich aner­kannt wird und den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen entspricht.

Wann ist eine Umschreibung des Führerscheins notwendig?

Nicht jeder aus­län­di­sche Füh­rer­schein muss in Deutsch­land umge­schrie­ben wer­den. Grund­sätz­lich ist eine Umschrei­bung des Füh­rer­scheins erfor­der­lich, wenn der Füh­rer­schein aus einem Dritt­staat stammt oder wenn er nicht mehr gül­tig ist. Für Füh­rer­schei­ne aus EU-Län­dern gel­ten weni­ger stren­ge Rege­lun­gen. In den meis­ten Fäl­len müs­sen Füh­rer­schei­ne aus Nicht-EU-Län­dern inner­halb von sechs Mona­ten nach dem Umzug nach Deutsch­land umge­schrie­ben werden.

Es gibt jedoch auch Aus­nah­men. Wenn Sie bereits seit Jah­ren in Deutsch­land leben und Ihr Füh­rer­schein aus einem Land stammt, mit dem Deutsch­land eine Ver­ein­ba­rung zur gegen­sei­ti­gen Aner­ken­nung von Füh­rer­schei­nen getrof­fen hat, kön­nen Sie mög­li­cher­wei­se eine Umschrei­bung des Füh­rer­scheins ver­mei­den. Den­noch ist es in jedem Fall rat­sam, sich früh­zei­tig bei der zustän­di­gen Behör­de zu informieren.

Der Ablauf der Umschreibung des Führerscheins

Der Pro­zess der Umschrei­bung des Füh­rer­scheins ist in meh­re­ren Schrit­ten unter­teilt. Zunächst müs­sen Sie Ihre per­sön­li­chen Daten bei der zustän­di­gen Füh­rer­schein­stel­le ein­rei­chen. Die­se prüft, ob Ihr Füh­rer­schein gül­tig und in Über­ein­stim­mung mit den deut­schen Anfor­de­run­gen ist. Soll­te der Füh­rer­schein aus einem Land stam­men, des­sen Stan­dards nicht den deut­schen ent­spre­chen, müs­sen Sie unter Umstän­den eine zusätz­li­che Prü­fung ablegen.

Der nächs­te Schritt bei der Umschrei­bung des Füh­rer­scheins ist die Vor­la­ge Ihrer Iden­ti­täts­nach­wei­se, wie bei­spiels­wei­se Ihres Rei­se­pas­ses oder Per­so­nal­aus­wei­ses, sowie ein Nach­weis über Ihren Auf­ent­halt in Deutsch­land. Die­se Doku­men­te müs­sen von der Füh­rer­schein­stel­le über­prüft werden.

In vie­len Fäl­len wird eine Umschrei­bung des Füh­rer­scheins erst nach einer ärzt­li­chen Unter­su­chung sowie einer Seh­test­prü­fung durch­ge­führt. Dies stellt sicher, dass Sie gesund­heit­lich in der Lage sind, ein Fahr­zeug sicher zu füh­ren. Wenn der Füh­rer­schein aus einem Land stammt, das kei­ne umfas­sen­de Prü­fung für den Erwerb eines Füh­rer­scheins ver­langt, kann die Behör­de eine prak­ti­sche oder theo­re­ti­sche Prü­fung verlangen.

Die Umschrei­bung des Füh­rer­scheins kann je nach Land und per­sön­li­chen Umstän­den vari­ie­ren, aber die Grund­an­for­de­run­gen blei­ben gleich. Sie müs­sen sicher­stel­len, dass Ihr Füh­rer­schein von der zustän­di­gen Behör­de aner­kannt wird und dass alle gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllt sind.

Was kostet die Umschreibung des Führerscheins?

Die Kos­ten für die Umschrei­bung des Füh­rer­scheins vari­ie­ren je nach Bun­des­land und Füh­rer­schein­stel­le. In der Regel fal­len Gebüh­ren für die Antrag­stel­lung, die ärzt­li­che Unter­su­chung, den Seh­test und gege­be­nen­falls die Prü­fun­gen an. Die Gesamt­kos­ten kön­nen meh­re­re Hun­dert Euro betra­gen, ins­be­son­de­re wenn eine zusätz­li­che Prü­fung not­wen­dig ist.

Die Gebüh­ren für die Umschrei­bung des Füh­rer­scheins kön­nen von Regi­on zu Regi­on unter­schied­lich sein. In grö­ße­ren Städ­ten wie Ber­lin oder Mün­chen kön­nen die Kos­ten ten­den­zi­ell höher aus­fal­len als in länd­li­che­ren Gebie­ten. Es ist jedoch wich­tig, sich vor­her zu infor­mie­ren, um unan­ge­neh­me Über­ra­schun­gen zu vermeiden.

Wann muss man keine Umschreibung des Führerscheins vornehmen?

Wenn Sie einen Füh­rer­schein aus einem EU-Land besit­zen, müs­sen Sie in der Regel kei­ne Umschrei­bung des Füh­rer­scheins vor­neh­men. EU-Füh­rer­schei­ne wer­den in Deutsch­land grund­sätz­lich aner­kannt. Aller­dings gibt es auch hier eini­ge Ein­schrän­kun­gen, vor allem bei älte­ren Füh­rer­schei­nen. Wenn der Füh­rer­schein sehr alt ist oder bestimm­te Prü­fun­gen nicht bestan­den wur­den, kann eine Umschrei­bung des Füh­rer­scheins not­wen­dig sein.

Ein wei­te­rer Fall, bei dem kei­ne Umschrei­bung des Füh­rer­scheins erfor­der­lich ist, tritt ein, wenn Sie als Tou­rist oder tem­po­rär in Deutsch­land sind. Wenn Sie bei­spiels­wei­se für einen kur­zen Auf­ent­halt in Deutsch­land sind, dür­fen Sie wei­ter­hin mit Ihrem aus­län­di­schen Füh­rer­schein fah­ren, ohne ihn umzu­schrei­ben. Aller­dings soll­ten Sie sich bei län­ge­ren Auf­ent­hal­ten an die zustän­di­gen Behör­den wen­den, um sicher­zu­stel­len, dass Sie alle recht­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllen.

Was passiert, wenn man den Führerschein nicht umschreibt?

Wenn Sie den Füh­rer­schein nicht umschrei­ben las­sen, obwohl Sie dazu ver­pflich­tet sind, dro­hen Buß­gel­der oder sogar ein Fahr­ver­bot. Dar­über hin­aus kann es bei Unfäl­len oder recht­li­chen Pro­ble­men schwie­rig sein, den aus­län­di­schen Füh­rer­schein als gül­tig nach­zu­wei­sen. Die Behör­den könn­ten den Füh­rer­schein dann für ungül­tig erklä­ren, und es kann zu wei­te­ren recht­li­chen Kon­se­quen­zen kommen.

Die Umschrei­bung des Füh­rer­scheins ist daher nicht nur eine For­ma­li­tät, son­dern eine wich­ti­ge Maß­nah­me, um im deut­schen Stra­ßen­ver­kehr sicher und recht­lich abge­si­chert unter­wegs zu sein.

Fazit: Die Umschreibung des Führerscheins ist entscheidend

Die Umschrei­bung des Füh­rer­scheins ist ein wich­ti­ger Schritt für alle, die mit einem aus­län­di­schen Füh­rer­schein in Deutsch­land fah­ren möch­ten. Sie sorgt dafür, dass Ihr Füh­rer­schein den deut­schen Vor­schrif­ten ent­spricht und recht­lich aner­kannt wird. Der Pro­zess kann je nach Her­kunfts­land und Füh­rer­schein unter­schied­lich sein, jedoch ist es uner­läss­lich, sich früh­zei­tig bei der zustän­di­gen Füh­rer­schein­stel­le zu infor­mie­ren und alle not­wen­di­gen Unter­la­gen bereitzustellen.

Die Umschrei­bung des Füh­rer­scheins ist eine büro­kra­ti­sche Hür­de, die aber not­wen­dig ist, um sicher und geset­zes­treu im deut­schen Stra­ßen­ver­kehr unter­wegs zu sein. Es ist rat­sam, alle Schrit­te sorg­fäl­tig zu pla­nen und gege­be­nen­falls pro­fes­sio­nel­le Hil­fe in Anspruch zu neh­men, um den Pro­zess rei­bungs­los zu durch­lau­fen. Ach­ten Sie dar­auf, die erfor­der­li­chen Doku­men­te und Nach­wei­se zu sam­meln und sich an alle behörd­li­chen Anfor­de­run­gen zu hal­ten, um spä­te­re Pro­ble­me zu vermeiden.

Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

English check here

Eine im Aus­land erwor­be­ne Fahr­erlaub­nis kann NICHT umge­schrie­ben werden, 
  • wenn der Inha­ber das in Deutsch­land gefor­der­te Min­dest­al­ter für die inlän­di­sche Klas­se nicht erreicht hat
  • wenn es sich um einen vor­läu­fi­gen Füh­rer­schein oder einen Lern­füh­rer­schein han­delt (der im Aus­stel­lungs­land also noch nicht voll­wer­tig ist, Bei­spiel „Learner’s Permit“)
  • wenn die Gül­tig­keit der aus­län­di­schen Fahr­erlaub­nis zum Zeit­punkt der Umschrei­bung des Füh­rer­scheins bereits abge­lau­fen ist,
  • solan­ge in Deutsch­land ein Fahr­ver­bot besteht,
  • wenn die Fahr­erlaub­nis wäh­rend eines Auf­ent­halts im Aus­land erwor­ben wur­de, der kür­zer als 185 Tage war
  • wenn der Aus­lands­auf­ent­halt nur auf dem Papier bestand, d.h. der stän­di­ge Auf­ent­halt tat­säch­lich wei­ter­hin Deutsch­land war
  • Die Vor­schrift, dass die Umschrei­bung des Füh­rer­scheins einer aus­län­di­schen Fahr­erlaub­nis zwin­gend inner­halb von drei Jah­ren erfol­gen muss­te, wur­de inzwi­schen abgeschafft.

Umschreibung eines ausländischen Führerscheins aus den USA

umschreibung des Führerscheins

Umschreibungsfrist       Umschrei­bungs­pflicht         bin­nen 6 Monaten

Inner­halb von sechs Mona­ten nach Begrün­dung eines ordent­li­chen Wohn­sit­zes in Deutsch­land müs­sen Inha­ber eines US-Füh­rer­schei­nes die­sen umschrei­ben las­sen, um wei­ter­hin ein Kfz in Deutsch­land füh­ren zu dür­fen. Nach Ablauf der Sechs­mo­nats­frist besteht ohne Umschrei­bung des Füh­rer­scheins der USA kei­ne Fahr­be­rech­ti­gung mehr.

Aus­nah­me: Kann glaub­haft gemacht wer­den, dass der Wohn­sitz in Deutsch­land weni­ger als ein Jahr bestehen wird, ist für die­sen Zeit­raum das Fah­ren mit US-Füh­rer­schein gestattet.

Prüfungs­freie Umschrei­bung des Füh­rer­scheins aus 27 US-Bundesstaaten

Eine prü­fungs­freie Umschrei­bung des Füh­rer­scheins ist gegen­wär­tig für Füh­rer­schei­ne aus 27 der 50 US-Bun­des­staa­ten mög­lich, mit denen Abkom­men über die voll­stän­dig prü­fungs­freie gegen­sei­ti­ge Aner­ken­nung von Fahr­erlaub­nis­sen bestehen.

Das Schu­lungs- und Prü­fungs­ver­fah­ren die­ser US-Bun­des­staa­ten wird als dem deut­schen gleich­wer­tig betrach­tet; deut­sche Füh­rer­schei­ne wer­den umge­kehrt auch im jewei­li­gen US-Bun­des­staat prü­fungs­frei aner­kannt („Gegen­sei­tig­keit“).

Umschrei­bung des Füh­rer­scheins  prü­fungs­frei  („Lis­ten­staa­ten“), sind in der Anla­ge 11 zu §31 der Fahr­erlaub­nis­ver­ord­nung (FeV) aufgelistet:

Die US-Bun­des­staa­ten

  • ALABAMA, ARIZONA, ARKANSAS, COLORADO, DELAWARE, IDAHO, ILLINOIS, IOWA, KANSAS, KEN- TUCKY, LOUISIANA, MARYLAND, MASSACHUSETTS, MICHIGAN, NEW MEXICO, OHIO, OKLAHOMA, PENNSYLVANIA, SOUTH CAROLINA, SOUTH DAKOTA, TEXAS, UTAH, VIRGINIA, WASHINGTON STATE, WEST VIRGINIA, WISCONSIN, WYOMING, [PUERTO RICO]

Zur Umschrei­bung des Füh­rer­scheins vor­zu­le­gen­de Doku­men­te: Neben dem Ori­gi­nal­füh­rer­schein, Erklä­rung über des­sen Gül­tig­keit, Iden­ti­täts­nach­weis, Mel­de­be­schei­ni­gung und einem Pass­fo­to ist in der Regel eine deut­sche Über­set­zung des US-Füh­rer­schei­nes (wird von Füh­rer­schein­stel­len unter­schied­lich gehand­habt) vor­zu­le­gen. Der aus­län­di­sche Füh­rer­schein ist bei der Umschrei­bung grund­sätz­lich abzu­ge­ben und darf nur gegen Abga­be des inlän­di­schen wie­der aus­ge­hän­digt werden.

Theo­re­ti­sche bzw. voll­stän­di­ge Prü­fung für Hälf­te der US-Bun­des­staa­ten erforderlich

Inha­ber von Füh­rer­schei­nen aus nahe­zu der Hälf­te der US-Bun­des­staa­ten müs­sen sich jedoch zur Umschrei­bung des Füh­rer­scheins einer erneu­ten Prü­fung unterziehen.

Der theo­re­ti­sche Prü­fungs­teil ist von Füh­rer­schein­in­ha­bern aus nach­fol­gen­den 11 Bun­des­staa­ten abzulegen.

  • CONNECTICUT, FLORIDA, INDIANA, MINNESOTA, MISSISSIPPI, MISSOURI, NEBRASKA, NORTH CAROLINA, OREGON, TENNESSEE, WASHINGTON DC

Eine voll­stän­di­ge theo­re­ti­sche und prak­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fung  ist für die Umschrei­bung des Füh­rer­scheins  für Fahr­erlaub­nis­in­ha­ber aus 13

Bun­des­staa­ten erforderlich.

  • ALASKA, CALIFORNIA, GEORGIA, HAWAII, MAINE, MONTANA, NEVADA, NEW HAMPSHIRE, NEW JERSEY, NEW YORK, NORTH DAKOTA, RHODE ISLAND, VERMONT, [AMERICAN SAMOA, GUAM, VIRGIN ISLANDS]
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