Führerschein ab 17
Begleitetes Fahren – früh starten, sicher ankommen
Im Rahmen des Modellversuchs darf eine Fahrerlaubnis der Klasse B bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt werden. Der Antrag kann ab 16½ Jahren gestellt werden. Theoretische Prüfung mit 16¾, praktische Prüfung einen Monat vor dem 18. Geburtstag.
Auflagen für begleitetes Fahren
Nur mit Begleitperson
Bis zum 18. Geburtstag nur mit einer eingetragenen erwachsenen Begleitperson fahren.
Eintrag der Begleitperson
Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Mehrere Begleiter möglich.
Mindestalter 30 Jahre
Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
Mindestens 5 Jahre Führerschein
Begleiter müssen seit mindestens 5 Jahren Inhaber der Klasse B sein.
Max. 1 Punkt
Begleiter dürfen höchstens 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben.
Nur in Deutschland
Die Fahrerlaubnis gilt bis zum 18. Geburtstag nur innerhalb Deutschlands.
Benötigte Unterlagen
Für den Fahrer
- •Personalausweis bzw. Pass
- •Biometrisches Lichtbild
- •Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- •Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
Für die Begleitperson
- •Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17
- •Personalien und Unterschrift
- •Kopie des Personalausweises
- •Kopie des Führerscheins
Gebühren
Antrag Ersterteilung Klasse B/BE (ab 17)51,10 €
Zusätzlich pro Begleitperson5,10 €