Auto Führerschein ab 17

Mit 16 1/2 Jahren Antrag für den Auto Führerschein ab 17 ( Klasse B ) begleitetes Fahren stellen und mit dem Auto Führerschein ab 17 Jahren fahren.

Im Rah­men die­ses Modell­ver­suchs darf eine Fahr­erlaub­nis der Klas­se B oder BE bereits ab dem 17. Geburts­tag erteilt wer­den. Die Fahr­be­rech­ti­gung (Auto  Füh­rer­schein ab 17 Jah­ren ) ist jedoch an bestimm­te Auf­la­gen gebunden:

  • Bis zum 18. Geburts­tag dür­fen die jun­gen Fah­re­rin­nen und Fah­rer nur gemein­sam mit einer erwach­se­nen und erfah­re­nen Begleit­per­son fahren.

    Auto Führerschein ab 17

  • Die­se erwach­se­ne Begleit­per­son muss nament­lich in die Prü­fungs­be­schei­ni­gung ein­ge­tra­gen sein. Es ist auch mög­lich, meh­re­re erwach­se­ne Beglei­ter einzutragen.
  • Die Beglei­ter müs­sen min­des­tens 30 Jah­re alt sein.
  • Die Beglei­ter müs­sen seit min­des­tens fünf Jah­ren Inha­ber einer Fahr­erlaub­nis der Klas­se B (EU/EWR oder Schweiz) sein.
  • Die Beglei­ter dür­fen nur maxi­mal neu: 1 Punkt (Alt: drei Punk­te)  im Ver­kehrs­zen­tral­re­gis­ter haben.
  • Die Fahr­erlaub­nis ist nur in Deutsch­land gül­tig. Die Jugend­li­chen dür­fen im Aus­land noch nicht sel­ber fahren.
  • Zum Antrag und zur Benen­nung der Begleit­per­so­nen ist die Zustim­mung der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten erforderlich.

Der Antrag kann schon ab 16 1/2 Jah­ren aber  nur in Beglei­tung eines Erzie­hungs­be­rech­tig­ten gestellt werden.Theoretische Prü­fung mit 16 3/4 und prak­ti­sche Prü­fung ein Monat vor dem 18 Geburtstag.


Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Per­so­nal­aus­weis bzw. Pass
  • Licht­bild (Bio­me­tri­sches Foto)
  • Seh­test­be­schei­ni­gung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nach­weis der Unter­wei­sung in lebens­ret­ten­den Sofortmaßnahmen

Zusätz­lich muss für jede Begleit­per­son ein For­mu­lar „Anla­ge zum Antrag Beglei­te­tes Fah­ren ab 17“ mit

  • Per­so­na­li­en und Unter­schrift der Begleitperson,
  • Kopie des Per­so­nal­aus­wei­ses der Begleit­per­son und
  • Kopie des Füh­rer­scheins der Begleitperson

Der Antrag für die Erst­ertei­lung der Klas­se B oder BE wird direkt im Bür­ger­amt bzw. Füh­rer­schein­bü­ro ausgefüllt.

Zusätz­lich muss der „Antrag auf Teil­nah­me am Modell Beglei­te­tes Fah­ren ab 17″ sowie für jede Begleit­per­son eine „Anla­ge zum Antrag Beglei­te­tes Fah­ren ab 17“ aus­ge­füllt werden.
Die­se For­mu­la­re kön­nen Sie vor­ab ausdrucken:


Gebühren:

Dienst­leis­tun­gen Gebüh­ren (in Euro)
Antrag auf Erst­ertei­lung einer Fahr­erlaub­nis der Klas­se B oder BE 51,10
Im Rah­men des Modell­ver­suchs „Auto Füh­rer­schein ab 17“
zusätz­lich pro Begleitperson 5,10

Wäh­rend der Fahr­ten gilt für den Beglei­ter die 0,5‑Promille-Grenze und frei von  Dro­gen. Ver­ant­wort­lich dafür, dass die­se Auf­la­gen ein­ge­hal­ten wer­den, ist der Fahr­an­fän­ger selbst.

Am häu­figs­ten beglei­tet ein Eltern­teil die Jugend­li­chen. Auch Groß­el­tern, Nach­barn oder Arbeits­kol­le­gen kön­nen Beglei­ter sein. Vor­aus­set­zung ist, dass sie in der Prü­fungs­be­schei­ni­gung des jun­gen Fah­rers ein­ge­tra­gen wer­den und die Eltern ein­ver­stan­den sind. Die Anzahl mög­li­cher Begleit­per­so­nen ist nicht begrenzt.

Eine Schu­lung für Beglei­ter ist nicht vor­ge­schrie­ben. Es ist jedoch emp­feh­lens­wert, dass sie sich gemein­sam mit dem Fahr­an­fän­ger auf Auto Füh­rer­schein ab 17 vor­be­rei­ten. Hier­zu eig­net sich zum Bei­spiel ein­mal mit­zu­fah­ren um sich selbst auf das ein­zu­stim­men was da in der Fahr­schu­le ver­mit­telt wird. Ihnen wer­den  ihre Auf­ga­ben erklärt und ver­mit­telt, wie sie sich wäh­rend der Fahrt ange­mes­sen ver­hal­ten sollten.

Wäh­rend des gemein­sa­men Fah­rens pro­fi­tie­ren die Jugend­li­chen von der Erfah­rung, Ruhe und Vor­aus­sicht erfah­re­ner Erwach­se­ner. Sie ver­mit­teln den jun­gen Fahr­an­fän­gern Sicher­heit und ver­mei­den Stress. Durch ihre Anwe­sen­heit füh­len sich die Auto Füh­rer­schein ab 17 Teil­neh­mer häu­fig sicherer.

Ein Beglei­ter soll das Ver­kehrs­ge­sche­hen auf­merk­sam ver­fol­gen und dem Jugend­li­chen stets mit Rat zur Ver­fü­gung ste­hen. Über 90 Pro­zent der Auto Füh­rer­schein ab 17 Teil­neh­mer berich­ten, sich wäh­rend der Fahrt jeder­zeit mit Fra­gen an ihren Beglei­ter wen­den zu kön­nen. Deren Hin­wei­se hel­fen oft, dass sie Gefah­ren bes­ser wahr­neh­men. Das wirkt beru­hi­gend – gera­de in schwie­ri­gen Situationen.

Beglei­ter und Jugend­li­che tau­schen sich auch gern über ers­te Erfol­ge aus: Mehr als 80 Pro­zent der Erwach­se­nen loben die Fahr­an­fän­ger, wenn sie fin­den, dass sie gut gefah­ren sind. Über die Hälf­te der Beglei­ter äußern auch Kri­tik am Fahr­stil des Jugendlichen.

Wenn sie es für nötig hal­ten, machen die Begleit­per­so­nen den Fahr­an­fän­gern auch Vor­schlä­ge für kur­ze Fahrt­un­ter­bre­chun­gen und Pau­sen oder schla­gen vor, lang­sa­mer zu fah­ren. Kurz: Sie ent­las­ten die jun­gen Men­schen in der kon­kre­ten Fahr­si­tua­ti­on durch wert­vol­le Hinweise.

Beglei­ter dür­fen aller­dings kei­nes­falls selbst ins Fah­ren ein­grei­fen. Das könn­te für alle Betei­lig­ten gefähr­lich wer­den. Sie sind auch kei­ne Fahr­leh­rer und soll­ten sich daher auch nicht wie sol­che beneh­men: Schließ­lich haben die Jugend­li­chen ihre Aus­bil­dung in der Fahr­schu­le bereits voll­stän­dig durch­lau­fen. Der Beglei­ter soll­te sich stets auf sei­ne Beglei­ter­rol­le beschrän­ken und den Jugend­li­chen in sei­ner Ver­ant­wor­tung als Fah­rer ernst nehmen.

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