FAQ
Most frequent questions and answers
Als allererstes brauchst du:
- einen Erste-Hilfe-Kurs (findet in unserer Fahrschule statt)
- ein biometrisches Foto (wird im Erste-Hilfe-Kurs angeboten)
- einen Sehtest (wird im Erste-Hilfe-Kurs angeboten)
- Für die Verfügbarkeit, Anmeldung und Bezahlung für diese Dienstleistungen bitte online hier reservieren :
https://www.erstehilfekursberlin.de/schoeneberg-fahrschule-oscar
Mit der Bescheinigung vom Erste-Hilfe-Kurs, dem Foto und dem Sehtest gehest du zum Bügeramt (persönlich,telefonisch oder online frühzeitig einen Termin besorgen)
Hier brauchst du zusätzlich:
- falls es sich um einen Umschreiber eines außereuropäischen Führerschein handelt, den originalen Führerschein aus der Heimat (falls vorhanden, auf Englisch). Sollte der Führerschein nicht auf Englisch ausgestellt sein, muss dieser übersetzt werden, z. B. bei der ADAC, Bundesallee 29/30, 10717 Berlin (Kosten: 49,- Euro, Dauer: ca. 10 Tagen)
- Anmeldebestätigung vom Einwohneramt
- Ort der Prüfstelle: TÜV Alboinstrasse
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Angabe des Führerscheins: B (Auto, Manuell) oder B (Auto, Automatik > unbedingt darauf extra hinweisen) oder A (Motorrad)
- Reisepass oder Personalausweis
- 50,00 €
Bei Nichtbestehen darfst Du Deine Prüfung nach 14 Tagen wiederholen. Eine Verkürzung nach einer Woche ist möglich wenn 3 Fahrübungen mit eine Fahrdauer von 90 Minuten gemacht werden.
Bei der Klasse B dauert die praktische Führerscheinprüfung 55 Minuten. Die reine Fahrzeit beläuft sich in der Regel auf ca. 35 Minuten.
Der Prüfer kann die praktische Führerscheinprüfung sowohl verkürzen, wenn er der Meinung ist, das Du das Fahrzeug und die Situationen beherrschst, als auch verlängern, wenn Du zum Beispiel in einem Stau gestanden hast.(geschieht selten)
Um wieviel die Prüfungsfahrt verkürzt oder verlängert wird liegt einzig und allein im Ermessen des Prüfers.
- Die Fahrtechnische Vorbereitung, d.h. richtige Sitzeinstellung, Einstellung der Rückspiegel und Anlegen des Sicherheitsgurts sowie vertrautsein mit den Bedienungseinrichtungen.
- Das Verhalten beim Anfahren, d.h. der Prüfer will sehen, ob Du den rück-wärtigen Verkehr beobachtest und die Gangschaltung beherrschst.
- Während der Fahrt hat der Prüfer ein Augenmerk auf Deine Geschwindigkeit, die angepaßt, d.h. nicht zu schnell aber auch nicht zu langsam sein sollte — zügig dort wo es geht und vorsichtig dort wo es sein muß — und auf den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und darauf, daß Du Dich durch die Fahrzeugbedienung und durch seine Anweisungen nicht ablenken lässt.
- Das Verhalten an Kreuzungen wie deren Beobachtung, Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft, Abstellen des Motors bei längerem Halt, Beobachtung, Blinken und Schulterblick — toter Winkel — beim Abbiegen und richtiges Einordnen sowie richtiges Verhalten gegenüber Fußgängern.
- Das Verhalten innerhalb der Ortschaft, wie vorausschauendes Fahren und eine gute Spiegelbeobachtung wie ca. alle 4 Sekunden in die Spiegel schauen., wie Deine Beobachtung und Reaktion auf Verkehr und Fahrbahnbeschaffenheit, die richtige Fahrbahnbenutzung (z.B. auf der Autobahn), das Fahren bei höheren Geschwindigkeiten und die Ausnutzung v. Überholmöglichkeiten.
- Zum Abschluß der Fahrt will der Prüfer noch sehen, daß du das Fahrzeug verkehrsgerecht abstellst und sichern kannst und vor dem Aussteigen erst den Verkehr beobachtest wie Schulterblick — toter Winkel , bevor er Dir zur bestandenen Prüfung gratuliert.
Ansonsten gilt auch hier – einfach ruhig bleiben während der Prüfung. Jeder Prüfer ist dazu angehalten, dem Fahrschüler den Führerschein auszuhändigen. Dieser muss ihm nur beweisen, dass er ihn auch verdient hat.
Frühestens ein Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters.
Bei Nichtbestehen darst Du Deine theoretische Führerscheinprüfung regulär nach 14 Tagen wiederholen.
Eine Verkürzung der Wartezeit ist möglich. Nach 3 Tagen kannst du die theoretische Führerscheinprüfung wiederholen, wenn du 2 Theoriethemen besuchst.
Heißt wir sehen uns dann nochmal zum Theorieuntericht.
Du darfst für die Klassen B, A(-) und A1 höchstens 10 Fehlerpunkte machen. Dabei gilt auch für 2 x falsch beantwortet Vorfahrtsfragen mit je 5 Fehlerpunkten = 10 Punkte diese als nicht bestanden. Für die Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt
Die theoretische Führerscheinprüfung machst an einem Computer. Dort erhälst du vom Prüfer (wie früher bei den Fragebögen), 30 Fragen bestehend aus 20 Grundfragen und 10 klassenspezifische Fragen.
Hier darfst Du maximal 10 Fehlerpunkte haben um die theoretische Führerscheinprüfung zu bestehen – aber es dürfen keine zwei Fragen mit der Wertigkeit von 5 Fehlerpunkten sein, denn auch dann gilt die theoretische Führerscheinprüfung als nicht bestanden.
Solltest Du deinen bestehenden Führerschein erweitern, brauchst Du nur 20 Fragen zu beantworten ( 10 und 10), allerdings darfst Du auch nur 6 Fehlerpunkte haben.
Im Übrigen hast Du genügende 45 Minuten Zeit.Wenn du gut vorbereitest bist reichen 10 Minuten. In Berlin empfiehlt es sich 1 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten da zu sein, falls mal ein größerer Andrang herrscht sind.
Schon jetzt drücken wir Dir an dieser Stelle für Deine theoretische Führerscheinprüfung die Daume
Die theoretische Führerscheinprüfung : Hier hilft nur – LERNEN – LERNEN – LERNEN. Du hast aber genug Zeit, um Dich mit den Fragen (immerhin fast 1100!!) auseinander zu setzen. Den „Druck“ den Du während der theoretische Führerscheinprüfung hast, hängt immer von Deiner Einstellung und Deiner Art zu lernen ab.
Wenn Du Dich angemessen vorbereitetes ist es einfacher als man denkt. Neben der Regelmäßigkeit zu lernen ist eine positive entspannte Einstellung sehr hilfreich. Die Möglichkeit der Wiederholung bleibt Dir ja immer noch. Wir drücken Dir die Daumen.
Bei guter Vorbereitung ist die Prüfung leicht zu schaffen. Eine gute Vorbereitung der Führerscheinprüfung gibt Dir ein entspanntes Gefühl und hält das Lampenfieber in Grenzen. Je sicherer Du bist in Deinem Fahren und Denken um so weniger bist Du Opfer von Prüfungsängsten.
Je mehr Du Situationen Du erlebst , je verschiedenartiger Deine Erfahrung im Straßenverkehr sind, um so mehr meisterst Du auch Neues, Unbekanntes.
Jeder Prüfling ist etwas nervös. Aber der Grad der Anspannung wird durch unsere gemeinsame Vorbereitung im wesentlichen mitbestimmt. In der Führerscheinprüfungsitzt der Prüfer hinter dem Fahrlehrer.
Dieser sagt Dir wohin die Reise geht. Alles ist so wie Du es schon kennst. Richtungsangaben, wie rechts oder links. Aufgaben wie Einparken, Gefahrbremsung, Umkehren oder das Auffahren auf die Autobahn. Panik ist nicht Dein Freund. Bleib entspannt, Du bist in guten Händen.
Einfach gesagt, wenn Du „gut genug“ bist. Bei der Theorie ist das einfach — wenn Du in unserem Therorie-Lern-Center alle Fragen ( fast 1000) zu 100% richtig beantwortes.
In der Praxis ist das etwas schwieriger. Hier bespricht der Fahrlehrer mit Dir gemeinsam wann Du soweit bist, die Prüfung zu bestehen. Das macht nur Sinn wenn Du wirklich fahren kannst.
Dieses wirkliche Fahren können kommt natürlich erst nach vielen Jahren. In der Führerscheinprüfung mußt Du ” nur ” beweisen, dass Du weder für Dich noch für die andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr darstellst und Du die Verkehrsregeln kennst und sie natürlich auch richtig befolgst.
Rein rechtlich gesehen kannst Du 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters zur theoretische Führerscheinprüfung. Bedingung ist dass Du auch die entsprechenden Theoriethemen in der Fahrschule gemacht hast.
Bei der praktischen Führerscheinprüfungen kannst Du auch erst frühestens einen Monat vor dem Geburtstag der für die Fahrerlaubnis erforderlich ist, die Prüfung ablegen. Ausserdem müssen hier alle Sonderfahrten absolviert sein.
- Wir bieten unseren Theorieunterricht in
Deutsch am Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr an.
- English look here
Die Regelausbildung dauert ca. 2 — 3 Monate.
Bei allen gilt die Vorraussetzung, dass der Weg über die Behörden abgeschlossen ist. Heißt, Du hattest Deinen Termin beim Bürgeramt und hast dort Deinen Führerschein beantragt.
Die Laufzeit bei den Behörden in Berlin dauert zu Zeit etwa 2–3 Monate. Erst nach Erhalt der Zulassung zum Erwerb des Führerscheins kannst Du Deine Führerscheinprüfung ablegen. Mit der Ausbildung in der Fahrschule Berlin Schöneberg kannst du sofort beginnen.
Neben der Anwesenheitspflicht in der Theorie, brauchst Du eine Anmeldung in unserem Theorie-Lern-Center. Dort bereitest Du Dich mittelst einer Multiple Choice Software auf Deine theoretische Führerscheinprüfung vor.
Dazu erhälst Du noch eine App die Du Offline nutzen kannst. Sobald Du Internetverbindung hast verbindest Du Dich und machst ein update mit Deinem Theorie-Lern-Center. Dort weist Du immer wieviel % Dein Lernstand beträgt. Bücher gibt sowohl in Papier als auch Digital.
Nein! Hier besteht die Gefahr bei einer Summe X die Prüfung bestehen zu müssen. Wer so etwas anbietet hat nicht das Wohl des Fahrschülers und der Allgemeinheit im Blick, sondern verfolgt wohl andere Interessen.
Da jeder individuell viele Fahrübungen benötigt um sicher die Führerscheinprüfung zu bestehen und keine Gefahr für sich und andere zu sein, hat der Gesetzgeber dies verboten.
Wer so etwas anbietet handelt also gesetzeswidrig. Nur eine gute Ausbildung mindert die Gefahr in einen Unfall verwickelt zu werden. Jeder Unfall ist teurer !!! als eine gute Führerscheinausbildung.
Die gesamten Führerscheinkosten setzen sich aus vielen Faktoren zusammen:
Kosten in der Fahrschule:
- Kosten für den Theorieunterricht + incl.19 % Mwst.
- Lehrmaterial + incl.19 % Mwst.
- Fahrübungen + incl.19 % Mwst.
- Sonderfahrten + incl. 19 % Mwst.
- Prüfungsfahrt + incl.19 % Mwst.
- plus dein induvidueller Faktor/ Anzahl der Fahrstunden
Externe Kosten:
- Prüfungsgebühr bei TÜV oder Dekra
- Erste Hilfe Kurs
- Sehtest
- Foto
- Anmeldung beim Bürgeramt
Sofort. Du kannst jederzeit in die theoretische und praktische Führerscheinausbildung einsteigen. Das macht auch Sinn. Alle Welt beneidet unser Land um die Duale Ausbildung.
Heißt, wer schon fährt tut sich leichter den Theorieteil zu lernen. Während der praktischen Fahrübung machst Du viele Erfahrung, die Dich beim Lernen unterstützen. Gleichzeitig kannst Du andere Mitschüler an Deinen Erfahrungen teilhaben lassen.
Weil sich das in der Praxis bewährt hat, hat der Gesetzgeber dies auch als verpflichtent erklärt.
Fahranfänger, die erstmals einen Führerschein der Klasse B, A oder A1 erwerben, erhalten ihn “auf Probe”. Die Probezeit beginnt mit dem Tag der Ersterteilung (Datum auf dem Führerschein) und dauert zunächst zwei Jahre.
Sie wird verlängert, wenn man mit einem schwerwiegenden Verstoß (A‑Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen (B‑Verstoß) auffällig wird. Die häufigsten Auffälligkeiten sind z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Rotlichtverstöße, Fahrerflucht, Unterschreiten des Mindestabstands usw.
Bereits seit dem 1.11.1986 erhalten Führerscheinneulinge der alten Fahrerlaubnisklassen eins bis drei ihre Fahrerlaubnis nur auf Probe. Primäres Ziel der Einführung war die Reduzierung von Unfällen, die von Fahranfängern verursacht wurden.
Mit der Einführung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zum 1.1.1999 haben sich allerdings einige wichtige Vorschriften zur Fahrerlaubnis auf Probe geändert.
Beginn und Ende der Probezeit:
Die Probezeit beginnt am Tag der Ausstellung und endet nach zwei Jahren mit Ablauf dieses Tages. Das Ablaufdatum ist im Führerschein eingetragen.
- Verwarnungs- und Bußgelder:
Verwarnungsgelder haben keinerlei Auswirkung auf den Probe-Schein. Alle Verstöße innerhalb der Probezeit, die zu Punkten in Flensburg, Fahrverboten oder Führerscheinentzug führen, haben die sogenannte Nachschulung zur Folge. - Art der Delikte:
Die bußgeldbewehrten Verkehrsverstöße und Verkehrsstraftaten werden in zwei Kategorien eingeteilt, sogenannte A- und B‑Verstöße.
Unter Abschnitt A fallen schwerwiegende Zuwiderhandlungen; dies sind die meisten Verkehrsstraftaten (außer Kennzeichenmißbrauch, § 22 StVG) sowie die “gängigen” Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeits‑, Abstands‑, Rotlicht‑, Vorfahrts‑, Überholverstöße etc.). Unter Abschnitt B fallen weniger schwerwiegende Delikte, wie z.B. Verstöße gegen die StVZO (beispielsweise Überschreitung des TÜV-Termins um mehr als 8 Monate usw.).
Eine Nachschulung wird fällig, wenn der Führerscheinneuling innerhalb der Probezeit einen A‑Verstoß oder zwei B‑Verstöße begeht. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre! - Nachschulung:
Die Nachschulungskurse werden für auffällig gewordene Fahranfänger durchgeführt. Dazu gehören mehrere Theorieseminare (4 Sitzungen zu je 135 Minuten), in denen die einzelnen Vergehen besprochen werden sowie eine Fahrprobe (mindestens 30 Minuten), bei der ein Prüfer den Nachschüler bewertet. Die Kurse werden von den Fahrschulen angeboten und durchgeführt. Für die Teilnahme sind 35o € (je nach Fahrschule) zu entrichten. Es müssen alle Kurselemente der Nachschulung vollständig und innerhalb der von der Straßenverkehrsbehörde gesetzten Frist besucht werden. - Weitere Verstöße innerhalb der Probezeit:
Wer nach Teilnahme an der Nachschulung innerhalb der Probezeit wieder einen A‑Verstoß oder zwei B‑Verstöße begeht, wird von der Verkehrsbehörde gebeten, innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Beratung ist freiwillig, wird aber wärmstens empfohlen, da sie zweierlei Vorteile mit sich bringt: Erstens wird ein Punkterabatt von 2 Punkten gewährt und zweitens bleiben Verstöße, die der Kandidat innerhalb der 2‑Monats-Frist begangen hat, unberücksichtigt und führen nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis. - Entzug der Fahrerlaubnis:
Nimmt der auffällig gewordene Führerscheinneuling nicht an der Nachschulung teil, oder begeht er innerhalb von 2 Monaten nach der Verwarnung und Information zur verkehrspsychologischen Beratung einen weiteren A‑Verstoß oder zwei weitere B‑Verstöße, so wird im die Fahrerlaubnis entzogen. Er muß dann die theoretische und praktische Führerscheinprüfung der beantragten Klasse wiederholen.
Auszug der Verstöße nach A und B, die zum Aufbauseminar führen
Nach “A” einmaliger Verstoß:
- Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden oder bei Unübersichtlichkeit.
- Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit oder an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen.
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
- Ungenügender Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
- Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften.
- Überholen bei Unübersichtlichkeit oder bei unklarer Verkehrslage und bei Überholverbot.
- Nichtbeachten der Vorfahrt.Wenden, Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung — auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen.
- Falsches Verhalten gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen.
- Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten.
- Nichtbeachtung des Rotlichts, grobes Nichtbeachten des STOP-Zeichens.
- Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne Zulassung oder ohne Betriebserlaubnis.
- Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkohol
Nach “B” zweimaliger Verstoß:
- Nicht tangentiales Linksabbiegen unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.Fahren eines Fahrzeugs mit weniger als 1,6 mm Profiltiefe an den Reifen.
- Fahren ohne Licht oder nur mit Standlicht bei erheblicher Sichtbehinderung außerhalb geschlossener Ortschaften.
- Führen eines Fahrzeugs mit mangelhaft gesicherter Ladung unter Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.
- Überschreiten der Anmeldefrist zur TÜV-Untersuchung um mehr als acht Monate.
- Führen eines mangelhaften Fahrzeugs.
- Führen eines Fahrzeugs unter Überschreiten der zulässigen Abmessungen
Unsere Fahrschule in Berlin Schöneberg/Steglitz bietet Fahrübungen von Montag bis Samstag.
Im Sommer kann dies bedingt durch die Nachtfahrt bis Mitternacht sein. Der frühe Vogel startet bei uns um 8:30 Uhr.
Stichwort individueller Faktor.
Fragen nach Pflichtfahrten lassen sich nur mit Sonderfahrten beantworten. Diese sind einzig verpflichtend. Dazu zählen Autobahn- Überland- und Nachtfahrt.
Alle weiteren Übungsfahrten sind abhängig vom eigenen Lernverhalten. Man kann sich hier mit der Statistik behelfen, Lebensalter = Anzahl der Fahrübungen ( 80 Minuten).
Nun die Statistik ist hier nur grob zu sehen. Wir hatten einen Rentner mit nur 30 Übungsstunden und einen Schüler mit mehr. Sportler schneiden hier grundsätzlich besser ab. Der Durchschnitt liegt tatsächlich bei etwa 16 Fahrübungen + Sonderfahrten.
Seit dem 01.02.2006 wird der Modellversuch “Begleitetes Fahren ab 17 in Berlin durchgeführt. Ab diesem Stichtag darf eine Fahrerlaubnis (Klasse B oder BE) bereits ab dem17. Geburtstag erteilt werden. Jedoch sind dabei folgende Auflagen einzuhalten:
- bis zum 18. Geburtstag darf nur in Begleitung einer erwachsenen und erfahrenen Person gefahren werden (Die Person muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein, dabei ist es auch möglich, mehrere Begleitpersonen eintragen zu lassen)
- Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
- Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahre eine Pkw-Fahrerlaubnis besitzen
- Die Begleitperson darf maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister haben
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültigWer sich jetzt entschlossen hat, bereits mit 16 anzufangen,um pünktlich zu seinem 17.Geburtstag fertig zu sein, kann bereits jetzt die Anträge stellen. Die Einwilligung von den Erziehungsberechtigten muss dabei bestehen.Ab 16 1/2 Jahren kann der Antrag gestellt werden, jedoch nur in Begleitung der/der Erziehungsberechtigten.Des Weiteren müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- Personalausweis bzw. Pass
- Lichtbild (35x45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Für jede Begleitperson muss ein Formular ausgefüllt werden
- Personalien der Begleitperson/en
- Unterschrift + Kopie des Führerscheins der Begleitperson/en
Hier gibt es den Antrag : Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17