FAQ

(Häufig gestellte Fragen)

FAQ

Most frequent questions and answers

Als aller­ers­tes brauchst du:

  • einen Ers­te-Hil­fe-Kurs (fin­det in unse­rer Fahr­schu­le statt) 
  • ein bio­me­tri­sches Foto (wird im Ers­te-Hil­fe-Kurs angeboten) 
  • einen Seh­test (wird im Ers­te-Hil­fe-Kurs angeboten)
  • Für die Ver­füg­bar­keit, Anmel­dung und Bezah­lung für die­se Dienst­leis­tun­gen bit­te online hier reser­vie­ren :
    https://www.erstehilfekursberlin.de/schoeneberg-fahrschule-oscar

Mit der Beschei­ni­gung vom  Ers­te-Hil­fe-Kurs, dem Foto und dem Seh­test  gehest du zum Büger­amt (persönlich,telefonisch oder online früh­zei­tig einen Ter­min besorgen) 

Hier brauchst du zusätzlich:

  • falls es sich um einen Umschrei­ber eines außer­eu­ro­päi­schen Füh­rer­schein han­delt, den ori­gi­na­len Füh­rer­schein aus der Hei­mat (falls vor­han­den, auf Eng­lisch). Soll­te der Füh­rer­schein nicht auf Eng­lisch aus­ge­stellt sein, muss die­ser über­setzt wer­den, z. B. bei der ADAC, Bun­des­al­lee 29/30, 10717 Ber­lin (Kos­ten: 49,- Euro, Dau­er: ca. 10 Tagen) 
  • Anmel­de­be­stä­ti­gung vom Einwohneramt
  • Ort der Prüf­stel­le: TÜV Alboinstrasse
  • Name und Anschrift der Fahr­schu­le
  • Anga­be des Füh­rer­scheins:  B (Auto, Manu­ell) oder B (Auto, Auto­ma­tik > unbe­dingt dar­auf extra hin­wei­sen) oder A (Motor­rad)
  • Rei­se­pass oder Personalausweis
  • 50,00 €

Bei Nicht­be­stehen darfst Du Dei­ne  Prü­fung nach 14 Tagen wie­der­ho­len. Eine Ver­kür­zung nach einer Woche ist mög­lich wenn 3 Fahr­übun­gen mit eine Fahr­dau­er von 90 Minu­ten gemacht werden.

Bei der Klas­se B dau­ert die prak­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fung 55 Minu­ten. Die rei­ne Fahr­zeit beläuft sich in der Regel auf ca. 35 Minuten.

Der Prü­fer kann die prak­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fung sowohl ver­kür­zen, wenn er der Mei­nung ist, das Du das Fahr­zeug und die Situa­tio­nen beherrschst, als auch ver­län­gern, wenn Du zum Bei­spiel in einem Stau gestan­den hast.(geschieht selten)

Um wie­viel die Prü­fungs­fahrt ver­kürzt oder ver­län­gert wird liegt ein­zig und allein im Ermes­sen des Prüfers.

  • Die Fahr­tech­ni­sche Vor­be­rei­tung, d.h. rich­ti­ge Sitz­ein­stel­lung, Ein­stel­lung der Rück­spie­gel und Anle­gen des Sicher­heits­gurts sowie ver­traut­sein mit den Bedienungseinrichtungen.
  • Das Ver­hal­ten beim Anfah­ren, d.h. der Prü­fer will sehen, ob Du den rück-wär­ti­gen Ver­kehr beob­ach­test und die Gang­schal­tung beherrschst.
  • Wäh­rend der Fahrt hat der Prü­fer ein Augen­merk auf Dei­ne Geschwin­dig­keit, die ange­paßt, d.h. nicht zu schnell aber auch nicht zu lang­sam sein soll­te — zügig dort wo es geht und vor­sich­tig dort wo es sein muß — und auf den Sicher­heits­ab­stand zum vor­aus­fah­ren­den Fahr­zeug und dar­auf, daß Du Dich durch die Fahr­zeug­be­die­nung und durch sei­ne Anwei­sun­gen nicht ablen­ken lässt.
  • Das Ver­hal­ten an Kreu­zun­gen wie deren Beob­ach­tung, Geschwin­dig­keit und Brems­be­reit­schaft, Abstel­len des Motors bei län­ge­rem Halt, Beob­ach­tung, Blin­ken und Schul­ter­blick — toter Win­kel — beim Abbie­gen und rich­ti­ges Ein­ord­nen sowie rich­ti­ges Ver­hal­ten gegen­über Fußgängern.
  • Das Ver­hal­ten inner­halb der Ort­schaft, wie  vor­aus­schau­en­des Fah­ren und eine gute Spie­gel­be­ob­ach­tung wie ca. alle 4 Sekun­den in die Spie­gel schau­en., wie Dei­ne Beob­ach­tung und Reak­ti­on auf Ver­kehr und Fahr­bahn­be­schaf­fen­heit, die rich­ti­ge Fahr­bahn­be­nut­zung (z.B. auf der Auto­bahn), das Fah­ren bei höhe­ren Geschwin­dig­kei­ten und die Aus­nut­zung v. Überholmöglichkeiten.
  • Zum Abschluß der Fahrt will der Prü­fer noch sehen, daß du das Fahr­zeug ver­kehrs­ge­recht abstellst und sichern kannst und vor dem Aus­stei­gen erst den Ver­kehr beob­ach­test wie Schul­ter­blick — toter Win­kel , bevor er Dir zur bestan­de­nen Prü­fung gratuliert.

Ansons­ten gilt auch hier – ein­fach ruhig blei­ben wäh­rend der Prü­fung. Jeder Prü­fer ist dazu ange­hal­ten, dem Fahr­schü­ler den Füh­rer­schein aus­zu­hän­di­gen. Die­ser muss ihm nur bewei­sen, dass er ihn auch ver­dient hat.

Frü­hes­tens ein Monat vor Errei­chen des erfor­der­li­chen Mindestalters.

Dei­ne  bestan­de­ne theo­re­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fung ist 12 Mona­te gül­tig. Inner­halb von 12 Mona­ten nach der theo­re­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fung ist Dei­ne  prak­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fung abzulegen.

Bei Nicht­be­stehen darst Du Dei­ne theo­re­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fung regu­lär nach 14 Tagen wiederholen.

Eine Ver­kür­zung der War­te­zeit  ist mög­lich. Nach 3 Tagen kannst du die theo­re­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fung wie­der­ho­len, wenn du 2 Theo­rie­the­men besuchst.

Heißt wir sehen uns dann noch­mal  zum Theorieuntericht.

Du darfst für die Klas­sen B, A(-) und A1 höchs­tens 10 Feh­ler­punk­te machen. Dabei gilt auch für 2 x falsch beant­wor­tet Vor­fahrts­fra­gen mit je 5 Feh­ler­punk­ten = 10 Punk­te die­se als  nicht bestan­den. Für die Mofa-Prüf­be­schei­ni­gung sind höchs­tens 7 Feh­ler­punk­te erlaubt

Die theo­re­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fung machst an einem Com­pu­ter. Dort erhälst du vom Prü­fer (wie frü­her bei den  Fra­ge­bö­gen),  30 Fra­gen  bestehend aus 20 Grund­fra­gen und 10 klas­sen­spe­zi­fi­sche Fragen.

Hier darfst Du maxi­mal 10 Feh­ler­punk­te haben um die theo­re­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fung zu bestehen – aber es dür­fen kei­ne zwei Fra­gen mit der Wer­tig­keit von 5 Feh­ler­punk­ten sein, denn auch dann gilt die theo­re­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fung als nicht bestanden.

Soll­test Du dei­nen bestehen­den Füh­rer­schein erwei­tern, brauchst  Du nur 20 Fra­gen zu beant­wor­ten ( 10 und 10), aller­dings darfst Du auch nur 6 Feh­ler­punk­te haben.

Im Übri­gen hast Du genü­gen­de 45 Minu­ten Zeit.Wenn du gut vor­be­rei­test bist rei­chen 10 Minu­ten. In Ber­lin emp­fiehlt es sich 1 Stun­de vor Ende der Öff­nungs­zei­ten da zu sein, falls mal ein grö­ße­rer Andrang herrscht sind.

Schon jetzt drü­cken wir Dir an die­ser Stel­le für Dei­ne theo­re­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fung die Daume

 

Die theo­re­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fung : Hier hilft nur – LERNENLERNENLERNEN. Du hast aber genug Zeit, um Dich mit den Fra­gen (immer­hin fast 1100!!) aus­ein­an­der zu set­zen. Den „Druck“ den Du wäh­rend der theo­re­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fung hast, hängt immer von Dei­ner Ein­stel­lung und Dei­ner Art zu ler­nen ab.

Wenn Du Dich ange­mes­sen vor­be­rei­te­tes ist es ein­fa­cher als man denkt. Neben der Regel­mä­ßig­keit zu ler­nen ist eine posi­ti­ve ent­spann­te Ein­stel­lung sehr hilf­reich. Die Mög­lich­keit der Wie­der­ho­lung bleibt Dir ja immer noch. Wir  drü­cken Dir die Daumen.

Bei guter Vor­be­rei­tung ist die Prü­fung leicht zu schaf­fen. Eine gute Vor­be­rei­tung der Füh­rer­schein­prü­fung gibt Dir ein ent­spann­tes Gefühl und hält das Lam­pen­fie­ber in Gren­zen. Je siche­rer Du bist in Dei­nem Fah­ren und Den­ken um so weni­ger bist Du Opfer von Prüfungsängsten.

Je mehr Du Situa­tio­nen Du erlebst , je ver­schie­den­ar­ti­ger Dei­ne Erfah­rung im Stra­ßen­ver­kehr sind, um so mehr meis­terst Du auch Neu­es, Unbekanntes.

Jeder Prüf­ling ist etwas  ner­vös. Aber der Grad der Anspan­nung wird durch unse­re gemein­sa­me Vor­be­rei­tung im wesent­li­chen mit­be­stimmt. In der Füh­rer­schein­prü­fung­sitzt der Prü­fer hin­ter dem Fahrlehrer.

Die­ser sagt Dir wohin die Rei­se geht. Alles ist so wie Du es schon kennst. Rich­tungs­an­ga­ben, wie rechts oder links. Auf­ga­ben wie Ein­par­ken, Gefahr­brem­sung, Umkeh­ren oder das Auf­fah­ren auf die Auto­bahn. Panik ist nicht Dein Freund. Bleib ent­spannt, Du bist in guten Händen.

Ein­fach gesagt, wenn Du „gut genug“ bist. Bei der Theo­rie ist das ein­fach — wenn Du in unse­rem Ther­orie-Lern-Cen­ter alle Fra­gen ( fast 1000) zu 100% rich­tig beantwortes.

In der Pra­xis ist das etwas schwie­ri­ger. Hier bespricht  der Fahr­leh­rer mit Dir gemein­sam wann Du soweit bist, die Prü­fung zu bestehen. Das macht nur Sinn wenn Du wirk­lich fah­ren kannst.

Die­ses wirk­li­che Fah­ren kön­nen kommt natür­lich erst nach vie­len Jah­ren. In der Füh­rer­schein­prü­fung mußt Du ” nur ” bewei­sen, dass Du weder für Dich noch für die ande­re  Ver­kehrs­teil­neh­mer eine Gefahr dar­stellst und Du die Ver­kehrs­re­geln kennst und sie natür­lich auch rich­tig befolgst.

Rein recht­lich gese­hen kannst Du 3 Mona­te vor dem Errei­chen des Min­dest­al­ters zur theo­re­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fung. Bedin­gung ist dass Du auch die ent­spre­chen­den Theo­rie­the­men in der Fahr­schu­le gemacht hast.

Bei der prak­ti­schen Füh­rer­schein­prü­fun­gen kannst Du auch erst frü­hes­tens einen Monat vor dem Geburts­tag der für die Fahr­erlaub­nis erfor­der­lich ist, die Prü­fung able­gen. Aus­ser­dem müs­sen hier alle Son­der­fahr­ten absol­viert sein.

  • Wir bie­ten unse­ren Theo­rie­un­ter­richt in
    Deutsch am Diens­tag und Don­ners­tag in der Zeit von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr an.

 

Die Regel­aus­bil­dung dau­ert ca. 2 — 3 Monate.

Bei allen gilt die Vorraus­set­zung, dass der Weg über die Behör­den abge­schlos­sen ist. Heißt, Du hat­test Dei­nen Ter­min beim Bür­ger­amt und hast dort Dei­nen Füh­rer­schein beantragt.

Die Lauf­zeit bei den Behör­den in Ber­lin dau­ert zu Zeit etwa 2–3 Mona­te. Erst nach Erhalt der Zulas­sung zum Erwerb des Füh­rer­scheins kannst Du Dei­ne Füh­rer­schein­prü­fung able­gen. Mit der Aus­bil­dung in der Fahr­schu­le Ber­lin Schö­ne­berg kannst du sofort beginnen.

Neben der Anwe­sen­heits­pflicht in der Theo­rie, brauchst Du eine Anmel­dung in unse­rem Theo­rie-Lern-Cen­ter. Dort berei­test Du Dich mit­telst einer Mul­ti­ple Choice Soft­ware auf Dei­ne theo­re­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fung vor.

Dazu erhälst Du noch eine App die Du Off­line nut­zen kannst. Sobald Du Inter­net­ver­bin­dung hast ver­bin­dest Du Dich und machst ein update mit Dei­nem Theo­rie-Lern-Cen­ter. Dort weist Du immer wie­viel % Dein Lern­stand beträgt. Bücher gibt sowohl in Papier als auch Digital.

Nein! Hier besteht die Gefahr bei einer Sum­me X die Prü­fung bestehen zu müs­sen. Wer so etwas anbie­tet hat nicht das Wohl des Fahr­schü­lers und der All­ge­mein­heit im Blick, son­dern ver­folgt wohl ande­re Interessen.

Da jeder indi­vi­du­ell vie­le Fahr­übun­gen benö­tigt um sicher die Füh­rer­schein­prü­fung zu bestehen und kei­ne Gefahr für sich und ande­re zu sein, hat der Gesetz­ge­ber dies verboten.

Wer so etwas anbie­tet han­delt also geset­zes­wid­rig.   Nur eine gute  Aus­bil­dung min­dert die Gefahr in einen Unfall ver­wi­ckelt zu wer­den. Jeder Unfall ist teu­rer !!! als eine gute Führerscheinausbildung.

Die gesam­ten Füh­rer­schein­kos­ten set­zen sich aus vie­len Fak­to­ren zusammen:

Kos­ten in der Fahrschule:

  • Kos­ten für den Theo­rie­un­ter­richt  +  incl.19 % Mwst.
  • Lehr­ma­te­ri­al             +                           incl.19 % Mwst.
  • Fahr­übun­gen            +                           incl.19 % Mwst.
  • Son­der­fahr­ten          +                           incl. 19 % Mwst.
  • Prü­fungs­fahrt           +                           incl.19 % Mwst.
  • plus dein indu­vi­du­el­ler Faktor/ Anzahl der Fahrstunden

Exter­ne Kosten:

  • Prü­fungs­ge­bühr bei TÜV oder Dekra
  • Ers­te Hil­fe Kurs
  • Seh­test
  • Foto
  • Anmel­dung beim Bürgeramt
die aktu­el­len Prei­se im Büro erfagen

Sofort. Du kannst jeder­zeit in die  theo­re­ti­sche und prak­ti­sche Füh­rer­schein­aus­bil­dung ein­stei­gen. Das macht auch Sinn. Alle Welt benei­det unser Land um die Dua­le Ausbildung.

Heißt,  wer schon fährt tut sich leich­ter den Theo­rie­teil zu ler­nen. Wäh­rend der  prak­ti­schen Fahr­übung machst Du vie­le Erfah­rung, die Dich beim Ler­nen unter­stüt­zen. Gleich­zei­tig kannst Du ande­re Mit­schü­ler an Dei­nen Erfah­run­gen teil­ha­ben lassen.

Weil sich das in der Pra­xis bewährt hat, hat der Gesetz­ge­ber dies auch als ver­pflich­tent erklärt.

Fahr­an­fän­ger, die erst­mals einen Füh­rer­schein der Klas­se B, A oder A1 erwer­ben, erhal­ten ihn “auf Pro­be”. Die Pro­be­zeit beginnt mit dem Tag der Erst­ertei­lung (Datum auf dem Füh­rer­schein) und dau­ert zunächst zwei Jahre.

Sie wird ver­län­gert, wenn man mit einem schwer­wie­gen­den Ver­stoß (A‑Verstoß) oder zwei weni­ger schwer­wie­gen­den Ver­stö­ßen (B‑Verstoß) auf­fäl­lig wird. Die häu­figs­ten Auf­fäl­lig­kei­ten sind z. B. Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen, Über­ho­len im Über­hol­ver­bot, Rot­licht­ver­stö­ße, Fah­rer­flucht, Unter­schrei­ten des Min­dest­ab­stands usw.

Bereits seit dem 1.11.1986 erhal­ten Füh­rer­schein­neu­lin­ge der alten Fahr­erlaub­nis­klas­sen eins bis drei ihre Fahr­erlaub­nis nur auf Pro­be. Pri­mä­res Ziel der Ein­füh­rung war die Redu­zie­rung von Unfäl­len, die von Fahr­an­fän­gern ver­ur­sacht wurden.

Mit der Ein­füh­rung der Fahr­erlaub­nis­ver­ord­nung (FeV) zum 1.1.1999 haben sich aller­dings eini­ge wich­ti­ge Vor­schrif­ten zur Fahr­erlaub­nis auf Pro­be geändert.

Beginn und Ende der Pro­be­zeit:
Die Pro­be­zeit beginnt am Tag der Aus­stel­lung und endet nach zwei Jah­ren mit Ablauf die­ses Tages. Das Ablauf­da­tum ist im Füh­rer­schein eingetragen.

  • Ver­war­nungs- und Buß­gel­der:
    Ver­war­nungs­gel­der haben kei­ner­lei Aus­wir­kung auf den Pro­be-Schein. Alle Ver­stö­ße inner­halb der Pro­be­zeit, die zu Punk­ten in Flens­burg, Fahr­ver­bo­ten oder Füh­rer­schein­ent­zug füh­ren, haben die soge­nann­te Nach­schu­lung zur Folge.
  • Art der Delik­te:
    Die buß­geld­be­wehr­ten Ver­kehrs­ver­stö­ße und Ver­kehrs­straf­ta­ten wer­den in zwei Kate­go­rien ein­ge­teilt, soge­nann­te A- und B‑Verstöße.
    Unter Abschnitt A fal­len schwer­wie­gen­de Zuwi­der­hand­lun­gen; dies sind die meis­ten Ver­kehrs­straf­ta­ten (außer Kenn­zei­chen­miß­brauch, § 22 StVG) sowie die “gän­gi­gen” Ord­nungs­wid­rig­kei­ten (Geschwindigkeits‑, Abstands‑, Rotlicht‑, Vorfahrts‑, Über­hol­ver­stö­ße etc.). Unter Abschnitt B fal­len weni­ger schwer­wie­gen­de Delik­te, wie z.B. Ver­stö­ße gegen die StV­ZO (bei­spiels­wei­se Über­schrei­tung des TÜV-Ter­mins um mehr als 8 Mona­te usw.).
    Eine Nach­schu­lung wird fäl­lig, wenn der Füh­rer­schein­neu­ling inner­halb der Pro­be­zeit einen A‑Verstoß oder zwei B‑Verstöße begeht. Gleich­zei­tig ver­län­gert sich die Pro­be­zeit auf 4 Jahre!
  • Nach­schu­lung:
    Die Nach­schu­lungs­kur­se wer­den für auf­fäl­lig gewor­de­ne Fahr­an­fän­ger durch­ge­führt. Dazu gehö­ren meh­re­re Theo­rie­se­mi­na­re (4 Sit­zun­gen zu je 135 Minu­ten), in denen die ein­zel­nen Ver­ge­hen bespro­chen wer­den sowie eine Fahr­pro­be (min­des­tens 30 Minu­ten), bei der ein Prü­fer den Nach­schü­ler bewer­tet. Die Kur­se wer­den von den Fahr­schu­len ange­bo­ten und durch­ge­führt. Für die Teil­nah­me sind 35o € (je nach Fahr­schu­le) zu ent­rich­ten. Es müs­sen alle Kurs­ele­men­te der Nach­schu­lung voll­stän­dig und inner­halb der von der Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de gesetz­ten Frist besucht werden.
  • Wei­te­re Ver­stö­ße inner­halb der Pro­be­zeit:
    Wer nach Teil­nah­me an der Nach­schu­lung inner­halb der Pro­be­zeit wie­der einen A‑Verstoß oder zwei B‑Verstöße begeht, wird von der Ver­kehrs­be­hör­de gebe­ten, inner­halb von 2 Mona­ten an einer ver­kehrs­psy­cho­lo­gi­schen Bera­tung teil­zu­neh­men. Die­se Bera­tung ist frei­wil­lig, wird aber wärms­tens emp­foh­len, da sie zwei­er­lei Vor­tei­le mit sich bringt: Ers­tens wird ein Punk­te­ra­batt von 2 Punk­ten gewährt und zwei­tens blei­ben Ver­stö­ße, die der Kan­di­dat inner­halb der 2‑Mo­nats-Frist began­gen hat, unbe­rück­sich­tigt und füh­ren nicht zum Ent­zug der Fahrerlaubnis.
  • Ent­zug der Fahr­erlaub­nis:
    Nimmt der auf­fäl­lig gewor­de­ne Füh­rer­schein­neu­ling nicht an der Nach­schu­lung teil, oder begeht er inner­halb von 2 Mona­ten nach der Ver­war­nung und Infor­ma­ti­on zur ver­kehrs­psy­cho­lo­gi­schen Bera­tung einen wei­te­ren A‑Verstoß oder zwei wei­te­re B‑Verstöße, so wird im die Fahr­erlaub­nis ent­zo­gen. Er muß dann die theo­re­ti­sche und prak­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fung der bean­trag­ten Klas­se wiederholen.

Aus­zug der Ver­stö­ße nach A und B, die zum Auf­bau­se­mi­nar führen

Nach “A” ein­ma­li­ger Verstoß:

  1. Ver­stoß gegen das Rechts­fahr­ge­bot bei Gegen­ver­kehr, beim Über­holt­wer­den oder bei Unübersichtlichkeit.
  2. Zu schnel­les Fah­ren bei Unüber­sicht­lich­keit oder an Stra­ßen­kreu­zun­gen, Stra­ßen­ein­mün­dun­gen oder Bahnübergängen.
  3. Über­schrei­ten der zuläs­si­gen Höchst­ge­schwin­dig­keit um mehr als 20 km/h
  4. Unge­nü­gen­der Sicher­heits­ab­stand bei einer Geschwin­dig­keit von mehr als 80 km/h
  5. Ver­bo­te­nes Rechts­über­ho­len außer­halb geschlos­se­ner Ortschaften.
  6. Über­ho­len bei Unüber­sicht­lich­keit oder bei unkla­rer Ver­kehrs­la­ge und bei Überholverbot.
  7. Nicht­be­ach­ten der Vorfahrt.Wenden, Rück­wärts­fah­ren oder Fah­ren ent­ge­gen der Fahrt­rich­tung — auf Auto­bah­nen oder Kraftfahrstraßen.
  8. Fal­sches Ver­hal­ten gegen­über öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln und Schulbussen.
  9. Beim Rechts­ab­bie­gen mit Grün­pfeil vor dem Rechts­ab­bie­gen nicht angehalten.
  10. Nicht­be­ach­tung des Rot­lichts, gro­bes Nicht­be­ach­ten des STOP-Zeichens.
  11. Gebrauch oder Gestat­ten des Gebrauchs von Fahr­zeu­gen ohne Zulas­sung oder ohne Betriebserlaubnis.
  12. Füh­ren eines Kraft­fahr­zeugs unter Alkohol

Nach “B” zwei­ma­li­ger Verstoß:

  1. Nicht tan­gen­tia­les Links­ab­bie­gen unter Gefähr­dung ande­rer Verkehrsteilnehmer.Fahren eines Fahr­zeugs mit weni­ger als 1,6 mm Pro­fil­tie­fe an den Reifen.
  2. Fah­ren ohne Licht oder nur mit Stand­licht bei erheb­li­cher Sicht­be­hin­de­rung außer­halb geschlos­se­ner Ortschaften.
  3. Füh­ren eines Fahr­zeugs mit man­gel­haft gesi­cher­ter Ladung unter Beein­träch­ti­gung der Verkehrssicherheit.
  4. Über­schrei­ten der Anmel­de­frist zur TÜV-Unter­su­chung um mehr als acht Monate.
  5. Füh­ren eines man­gel­haf­ten Fahrzeugs.
  6. Füh­ren eines Fahr­zeugs unter Über­schrei­ten der zuläs­si­gen Abmessungen

Unse­re Fahr­schu­le in Ber­lin Schöneberg/Steglitz bie­tet Fahr­übun­gen von Mon­tag bis Samstag.

Im Som­mer kann dies bedingt durch die Nacht­fahrt bis Mit­ter­nacht sein. Der frü­he Vogel star­tet bei uns um 8:30 Uhr.

Stich­wort indi­vi­du­el­ler Faktor.

Fra­gen nach Pflicht­fahr­ten las­sen sich nur mit Son­der­fahr­ten beant­wor­ten. Die­se sind ein­zig ver­pflich­tend. Dazu zäh­len Auto­bahn- Über­land- und Nachtfahrt.

Alle wei­te­ren Übungs­fahr­ten sind abhän­gig vom eige­nen Lern­ver­hal­ten. Man kann sich hier mit der Sta­tis­tik behel­fen, Lebens­al­ter = Anzahl der Fahr­übun­gen ( 80 Minuten).

Nun die Sta­tis­tik ist hier nur grob zu sehen. Wir hat­ten einen Rent­ner mit nur 30 Übungs­stun­den und einen Schü­ler mit mehr. Sport­ler schnei­den hier grund­sätz­lich bes­ser ab.  Der Durch­schnitt liegt tat­säch­lich bei etwa 16 Fahr­übun­gen + Sonderfahrten.

Seit dem 01.02.2006 wird der Modell­ver­such “Beglei­te­tes Fah­ren ab 17 in Ber­lin durch­ge­führt. Ab die­sem Stich­tag darf eine Fahr­erlaub­nis (Klas­se B oder BE) bereits ab dem17. Geburts­tag erteilt wer­den. Jedoch sind dabei fol­gen­de Auf­la­gen einzuhalten:

  • bis zum 18. Geburts­tag darf nur in Beglei­tung einer erwach­se­nen und erfah­re­nen Per­son gefah­ren wer­den (Die Per­son muss nament­lich in der Prüf­be­schei­ni­gung ein­ge­tra­gen sein, dabei ist es auch mög­lich, meh­re­re Begleit­per­so­nen ein­tra­gen zu lassen)
  • Die Begleit­per­son muss min­des­tens 30 Jah­re alt sein
  • Die Begleit­per­son muss min­des­tens 5 Jah­re eine Pkw-Fahr­erlaub­nis besitzen
  • Die Begleit­per­son darf maxi­mal drei Punk­te im Ver­kehrs­zen­tral­re­gis­ter haben
  • Die Fahr­erlaub­nis ist nur in Deutsch­land gül­tig­Wer sich jetzt ent­schlos­sen hat, bereits mit 16 anzufangen,um pünkt­lich zu sei­nem 17.Geburtstag fer­tig zu sein, kann bereits jetzt die Anträ­ge stel­len. Die Ein­wil­li­gung von den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten muss dabei bestehen.Ab 16 1/2 Jah­ren kann der Antrag gestellt wer­den, jedoch nur in Beglei­tung der/der Erziehungsberechtigten.Des Wei­te­ren müs­sen fol­gen­de Unter­la­gen mit­ge­bracht werden:
  • Per­so­nal­aus­weis bzw. Pass
  • Licht­bild (35x45 mm, Halb­pro­fil ohne Kopfbedeckung)
  • Seh­test­be­schei­ni­gung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nach­weis der Unter­wei­sung in lebens­ret­ten­den Sofortmaßnahmen
  • Für jede Begleit­per­son muss ein For­mu­lar aus­ge­füllt werden
  • Per­so­na­li­en der Begleitperson/en
  • Unter­schrift + Kopie des Füh­rer­scheins der Begleitperson/en
    Hier gibt es den Antrag : Anla­ge zum Antrag Beglei­te­tes Fah­ren ab 17
error: Content is protected !!
Zur Werkzeugleiste springen