Umschreibung des Führerscheins
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Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis kann NICHT umgeschrieben werden,
- wenn der Inhaber das in Deutschland geforderte Mindestalter für die inländische Klasse nicht erreicht hat
- wenn es sich um einen vorläufigen Führerschein oder einen Lernführerschein handelt (der im Ausstellungsland also noch nicht vollwertig ist, Beispiel „Learner’s Permit“)
- wenn die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Umschreibung des Führerscheins bereits abgelaufen ist,
- solange in Deutschland ein Fahrverbot besteht,
- wenn die Fahrerlaubnis während eines Aufenthalts im Ausland erworben wurde, der kürzer als 185 Tage war
- wenn der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestand, d.h. der ständige Aufenthalt tatsächlich weiterhin Deutschland war
- Die Vorschrift, dass die Umschreibung des Führerscheins einer ausländischen Fahrerlaubnis zwingend innerhalb von drei Jahren erfolgen musste, wurde inzwischen abgeschafft.
Umschreibung des Führerscheins aus der USA
Umschreibungsfrist Umschreibungspflicht binnen 6 Monaten
Innerhalb von sechs Monaten nach Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland müssen Inhaber eines US-Führerscheines diesen umschreiben lassen, um weiterhin ein Kfz in Deutschland führen zu dürfen. Nach Ablauf der Sechsmonatsfrist besteht ohne Umschreibung des Führerscheins der USA keine Fahrberechtigung mehr.
Ausnahme: Kann glaubhaft gemacht werden, dass der Wohnsitz in Deutschland weniger als ein Jahr bestehen wird, ist für diesen Zeitraum das Fahren mit US-Führerschein gestattet.
Prüfungsfreie Umschreibung des Führerscheins aus 27 US-Bundesstaaten
Eine prüfungsfreie Umschreibung des Führerscheins ist gegenwärtig für Führerscheine aus 27 der 50 US-Bundesstaaten möglich, mit denen Abkommen über die vollständig prüfungsfreie gegenseitige Anerkennung von Fahrerlaubnissen bestehen.
Das Schulungs- und Prüfungsverfahren dieser US-Bundesstaaten wird als dem deutschen gleichwertig betrachtet; deutsche Führerscheine werden umgekehrt auch im jeweiligen US-Bundesstaat prüfungsfrei anerkannt („Gegenseitigkeit“).
Umschreibung des Führerscheins prüfungsfrei („Listenstaaten“), sind in der Anlage 11 zu §31 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgelistet:
Die US-Bundesstaaten
- ALABAMA, ARIZONA, ARKANSAS, COLORADO, DELAWARE, IDAHO, ILLINOIS, IOWA, KANSAS, KEN- TUCKY, LOUISIANA, MARYLAND, MASSACHUSETTS, MICHIGAN, NEW MEXICO, OHIO, OKLAHOMA, PENNSYLVANIA, SOUTH CAROLINA, SOUTH DAKOTA, TEXAS, UTAH, VIRGINIA, WASHINGTON STATE, WEST VIRGINIA, WISCONSIN, WYOMING, [PUERTO RICO]
Zur Umschreibung des Führerscheins vorzulegende Dokumente: Neben dem Originalführerschein, Erklärung über dessen Gültigkeit, Identitätsnachweis, Meldebescheinigung und einem Passfoto ist in der Regel eine deutsche Übersetzung des US-Führerscheines (wird von Führerscheinstellen unterschiedlich gehandhabt) vorzulegen. Der ausländische Führerschein ist bei der Umschreibung grundsätzlich abzugeben und darf nur gegen Abgabe des inländischen wieder ausgehändigt werden.
Theoretische bzw. vollständige Prüfung für Hälfte der US-Bundesstaaten erforderlich
Inhaber von Führerscheinen aus nahezu der Hälfte der US-Bundesstaaten müssen sich jedoch zur Umschreibung des Führerscheins einer erneuten Prüfung unterziehen.
Der theoretische Prüfungsteil ist von Führerscheininhabern aus nachfolgenden 11 Bundesstaaten abzulegen.
- CONNECTICUT, FLORIDA, INDIANA, MINNESOTA, MISSISSIPPI, MISSOURI, NEBRASKA, NORTH CAROLINA, OREGON, TENNESSEE, WASHINGTON DC
Eine vollständige theoretische und praktische Führerscheinprüfung ist für die Umschreibung des Führerscheins für Fahrerlaubnisinhaber aus 13
Bundesstaaten erforderlich.
- ALASKA, CALIFORNIA, GEORGIA, HAWAII, MAINE, MONTANA, NEVADA, NEW HAMPSHIRE, NEW JERSEY, NEW YORK, NORTH DAKOTA, RHODE ISLAND, VERMONT, [AMERICAN SAMOA, GUAM, VIRGIN ISLANDS]