Umschreibung des Führerscheins

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Umschreibung des Führerscheins 

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Eine im Aus­land erwor­be­ne Fahr­erlaub­nis kann NICHT umge­schrie­ben werden,

  • wenn der Inha­ber das in Deutsch­land gefor­der­te Min­dest­al­ter für die inlän­di­sche Klas­se nicht erreicht hat
  • wenn es sich um einen vor­läu­fi­gen Füh­rer­schein oder einen Lern­füh­rer­schein han­delt (der im Aus­stel­lungs­land also noch nicht voll­wer­tig ist, Bei­spiel „Learner’s Permit“)
  • wenn die Gül­tig­keit der aus­län­di­schen Fahr­erlaub­nis zum Zeit­punkt der Umschrei­bung des Füh­rer­scheins bereits abge­lau­fen ist,
  • solan­ge in Deutsch­land ein Fahr­ver­bot besteht,
  • wenn die Fahr­erlaub­nis wäh­rend eines Auf­ent­halts im Aus­land erwor­ben wur­de, der kür­zer als 185 Tage war
  • wenn der Aus­lands­auf­ent­halt nur auf dem Papier bestand, d.h. der stän­di­ge Auf­ent­halt tat­säch­lich wei­ter­hin Deutsch­land war
  • Die Vor­schrift, dass die Umschrei­bung des Füh­rer­scheins einer aus­län­di­schen Fahr­erlaub­nis zwin­gend inner­halb von drei Jah­ren erfol­gen muss­te, wur­de inzwi­schen abgeschafft.

Umschreibung des Führerscheins aus der USA

umschreibung des Führerscheins

Umschreibungsfrist       Umschrei­bungs­pflicht         bin­nen 6 Monaten

Inner­halb von sechs Mona­ten nach Begrün­dung eines ordent­li­chen Wohn­sit­zes in Deutsch­land müs­sen Inha­ber eines US-Füh­rer­schei­nes die­sen umschrei­ben las­sen, um wei­ter­hin ein Kfz in Deutsch­land füh­ren zu dür­fen. Nach Ablauf der Sechs­mo­nats­frist besteht ohne Umschrei­bung des Füh­rer­scheins der USA kei­ne Fahr­be­rech­ti­gung mehr.

Aus­nah­me: Kann glaub­haft gemacht wer­den, dass der Wohn­sitz in Deutsch­land weni­ger als ein Jahr bestehen wird, ist für die­sen Zeit­raum das Fah­ren mit US-Füh­rer­schein gestattet.

Prüfungs­freie Umschrei­bung des Füh­rer­scheins aus 27 US-Bundesstaaten

Eine prü­fungs­freie Umschrei­bung des Füh­rer­scheins ist gegen­wär­tig für Füh­rer­schei­ne aus 27 der 50 US-Bun­des­staa­ten mög­lich, mit denen Abkom­men über die voll­stän­dig prü­fungs­freie gegen­sei­ti­ge Aner­ken­nung von Fahr­erlaub­nis­sen bestehen.

Das Schu­lungs- und Prü­fungs­ver­fah­ren die­ser US-Bun­des­staa­ten wird als dem deut­schen gleich­wer­tig betrach­tet; deut­sche Füh­rer­schei­ne wer­den umge­kehrt auch im jewei­li­gen US-Bun­des­staat prü­fungs­frei aner­kannt („Gegen­sei­tig­keit“).

Umschrei­bung des Füh­rer­scheins  prü­fungs­frei  („Lis­ten­staa­ten“), sind in der Anla­ge 11 zu §31 der Fahr­erlaub­nis­ver­ord­nung (FeV) aufgelistet:

Die US-Bun­des­staa­ten

  • ALABAMA, ARIZONA, ARKANSAS, COLORADO, DELAWARE, IDAHO, ILLINOIS, IOWA, KANSAS, KEN- TUCKY, LOUISIANA, MARYLAND, MASSACHUSETTS, MICHIGAN, NEW MEXICO, OHIO, OKLAHOMA, PENNSYLVANIA, SOUTH CAROLINA, SOUTH DAKOTA, TEXAS, UTAH, VIRGINIA, WASHINGTON STATE, WEST VIRGINIA, WISCONSIN, WYOMING, [PUERTO RICO]

Zur Umschrei­bung des Füh­rer­scheins vor­zu­le­gen­de Doku­men­te: Neben dem Ori­gi­nal­füh­rer­schein, Erklä­rung über des­sen Gül­tig­keit, Iden­ti­täts­nach­weis, Mel­de­be­schei­ni­gung und einem Pass­fo­to ist in der Regel eine deut­sche Über­set­zung des US-Füh­rer­schei­nes (wird von Füh­rer­schein­stel­len unter­schied­lich gehand­habt) vor­zu­le­gen. Der aus­län­di­sche Füh­rer­schein ist bei der Umschrei­bung grund­sätz­lich abzu­ge­ben und darf nur gegen Abga­be des inlän­di­schen wie­der aus­ge­hän­digt werden.

Theo­re­ti­sche bzw. voll­stän­di­ge Prü­fung für Hälf­te der US-Bun­des­staa­ten erforderlich

Inha­ber von Füh­rer­schei­nen aus nahe­zu der Hälf­te der US-Bun­des­staa­ten müs­sen sich jedoch zur Umschrei­bung des Füh­rer­scheins einer erneu­ten Prü­fung unterziehen.

Der theo­re­ti­sche Prü­fungs­teil ist von Füh­rer­schein­in­ha­bern aus nach­fol­gen­den 11 Bun­des­staa­ten abzulegen.

  • CONNECTICUT, FLORIDA, INDIANA, MINNESOTA, MISSISSIPPI, MISSOURI, NEBRASKA, NORTH CAROLINA, OREGON, TENNESSEE, WASHINGTON DC

Eine voll­stän­di­ge theo­re­ti­sche und prak­ti­sche Füh­rer­schein­prü­fung  ist für die Umschrei­bung des Füh­rer­scheins  für Fahr­erlaub­nis­in­ha­ber aus 13

Bun­des­staa­ten erforderlich.

  • ALASKA, CALIFORNIA, GEORGIA, HAWAII, MAINE, MONTANA, NEVADA, NEW HAMPSHIRE, NEW JERSEY, NEW YORK, NORTH DAKOTA, RHODE ISLAND, VERMONT, [AMERICAN SAMOA, GUAM, VIRGIN ISLANDS]
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